260 – Visa, Pässe, Aufenthalt =^_^=

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Ein Visum ist ein Dokument, das die Einreise, Ausreise und Durchreise in einem fremden Staat regelt… DS-260 ist das Formular mit dem man zusätzlich in den USA noch ein Einwanderungsrecht beantragt.

https://travel.state.gov/content/visas/en/forms/online-immigrant-visa-forms/frequently-asked-questions.html
https://en.wikipedia.org/wiki/Immigration
https://de.wikipedia.org/wiki/Visum
Bild: Von User:MattesEigenes Werk, Gemeinfrei,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=85336

 

#260 – 260 – Visa, Pässe, Aufenthalt

DS60 ist das sogenannte Immigrant Visa Electronic Application Form und damit beantragt man beim US Department of State ein Visum mit dem man in die Vereinigten Staaten einwandern darf. Ein Visum – so weiß die Wikipedia – ist eine normalerweise eine in den Reisepass eingetragene Bestätigung eines fremden Landes, das Einreise, Durchreise und Aufenthalt des Passinhabers erlaubt.

Sogenannte Visas gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Es gibt sogenannte Einreisevisa, also ein Visum, das mir erlaubt in ein Land einzureisen. Dem gegenübergestellt sind Ausreisevisa, also die genau gegenteilige Erlaubnis, ein Land auch wieder verlassen zu dürfen. Und Transfervisa. Und manche, so eben das in Formular DS-260 angeforderte Immigration Visa, die berechtigen dann auch noch zum Aufenthalt und unter Umständen auch Arbeiten in einem Land.

Ein Visum hat in erster Linie einen Zweck, nämlich das Kontrollieren der Grenzen. Es geht darum, dass das unkontrollierte Einreisen von Menschen in Staatsgebiete zu unterbinden. Und im Wesentlichen werden Visa dann ausgestellt, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass jemand auch wieder das Land verlassen möchte. Das ist eine Prüfung, die ist gar nicht so einfach durchzuführen.

Anhaltspunkte geben da zum Beispiel eine wirtschaftliche Existenz, die nicht gerne aufgegeben wird. Auch zurückbleibende Familie, Ehepartner, Kinder, etc. sind da natürlich ein starkes Indiz. Ein alleinstehender Arbeitsloser, egal wieviel Geld er hat, wird deswegen schwerer ein Visum in bestimmte Länder erhalten, als ein Familienvater mit geregeltem Einkommen und Festanstellung. Dann ist es noch so, dass ein Visum nichts genormtes ist. Das heißt ein Einreisevisum in einem Staat, berechtigt noch lange nicht zur Ausreise in einen anderen Staat. Und das Recht zur Ausreise bedeutet nicht automatisch, dass man auch wieder zurückkommen darf, sollte der Zielstaat einem die Einreise verweigern.

Und so erklären sich auch viele rechtliche Schwierigkeiten in der Flüchtlingskrise oder ganz allgemein bei Grenzübertritten. Große Staatenverbunde, wie zum Beispiel die Europäische Union haben daher schnell darauf gedrängt, bestimmte Vereinfachungen vorzunehmen. Damit erklärt sich, dass es eben so Dinge wie den Schengen-Raum gibt. Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten also, die sozusagen anstelle vom Visa-Wesen verwendet werden können, um die Ein- und Ausreise ihrer Mitglieder zu regeln.

Ganz spannend fand ich bei der Recherche jedenfalls festzustellen, dass es so etwas wie einen Reisepass oder ein Visum noch gar nicht so lange gibt. Gerade mal knapp 400 Jahre haben diese Konzepte auf dem Buckel. Zumindest, wenn man die Vorläufer, nämlich die sogenannten Geleitbriefe mit einrechnet.

Im Mittelalter war es nämlich grundsätzlich so, dass niemand die Menschen am Reisen gehindert hat. Es war freilich recht gefährlich zu reisen, aber prinzipiell konnte jeder sich in jede Richtung bewegen. Weil das aber eben nicht ganz ungefährlich war, gab es besonders priviligierte Reisende: Diplomaten, Kaufleute, Pilger, die um einen Schutz des Staates bemüht waren. Und genau dafür wurden sogenannte Geleitbriefe ausgestellt. Dokumente also, in denen die jeweiligen Herrscher dem Reisenden ihren Schutz aussprachen. Damit wurde ein Angriff auf diesen Reisenden in anderen Ländern automatisch zu einem Affront gegen den Dokumentenautor.

Das hieß dann ganz praktisch: Wenn ich im Schutze meines Herrschers unterwegs war und mich im Wesentlichen in befreundetem Gebiet aufhielt, konnte ich darauf hoffen, dass die dort angetroffenen offiziellen Organe – also zum Beispiel Soldaten – genau dieses Versprechen auch achten würden und damit war ich etwas sicherer.

Mit dem Herausbilden von absolutistischen Staatsformen in der Region und dem Kontrollieren von Staatsgebieten war es dann aber immer wünschenswerter, die Reistätigkeit der Bürger zu kontrollieren. Das war der Beginn des Reisepasses.

Die absolutistischen Staaten Europas verlangten schlicht von ihren Bürgern, dass sie Reisen anmeldeten und zwar mit dem genauen Zeitpunkt, dem Ziel und dem Zweck. Und wenn diese Reise dann genehmigt wurde, gab es dafür einen Reisepass und der war dann auch automatisch eine Art Geleitbrief und hatte sozusagen diese Doppelfunktion. Die Reise selber zu kontrollieren und gleichzeitig die Sicherheit des Reisenden zu erhöhen.

Und solche Dokumente machen natürlich nur dann Sinn, wenn sie auch generell kontrolliert werden und so wurde es Ende des 18. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts üblich, diese Dokumente beim Überschreiten von Staatsgrenzen kontrollieren zu lassen. Von da aus war es auch nur noch ein ganz kleiner Schritt, das ganze mit der sogenannten Aufenthaltsbewilligung zu verknüpfen – et voliá: wir hatten ein Visum und damit auch ein Instrument, mit dem man versuchen konnte, die Ein- und Auswanderung in den Staaten zu kontrollieren.

Die interessante Frage dürfte sein, wohin das noch alles führen wird? Die interessante Frage nun ist, was der nächste Entwicklungsschritt in Sachen Visum und Pass ist. Denn mit moderner Technik wird es immer transparenter, wo sich jeder aufhält. Und damit kann man auch auf anderem Weg kontrollieren, wer wann, wo, wie und warum einreist.

Ich persönlich tu mich sowieso schwer mit dem Konzept von Grenzen und damit, dass ich ein Recht brauche, mich von einem Punkt zum anderen zu bewegen. Und zwar ein Recht, dass ich nicht ohnehin schon besitze.

Bis bald.

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