§ 55 StPO =^_^=

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Es gibt Rechte, die ähnlich zentral sind wie die Grundrechte, z. B. das Auskunftsverweigerungsrecht, §55 StPO
(nemo tenetur se ipsum accusare)

de.m.wikipedia.org/wiki/Auskunftsverweigerungsrecht
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsgleiches_Recht

Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Justitia

 

#055 – § 55 StPO

Ich muss es mal ganz deutlich so sagen: Anwälte und Richter, Juristen ganz allgemein sind Haarspalter. Das ist zumindest der erste Gedanke, der mir in den Sinn kam, als ich den Paragraphen zum sogenannten Auskunftsverweigerungsrecht durchgelesen habe. Der wird nämlich von § 55 StPO vorgegeben. Das Auskunftsverweigerungsrecht sagt schlicht und ergreifend aus, dass ich keine Auskunft geben muss, die mich selbst oder mir nahestehende Angehörige belangbar macht.

Der römische Rechtsgrundsatz dazu heißt übrigens nemo tenetur se ipsum accusare. Denn es handelt sich dabei übrigens um einen der Rechtsgrundsätze die bis ins römische Recht zurück verfolgt werden können. Wie zum Beispiel in dubio pro reo, ein anderer Rechtsgrundsatz, den Du vielleicht schon mal gehört hast – im Zweifel für den Angeklagten.

Warum ich jetzt sage, es sind Haarspalter, liegt an zwei Dingen. Einmal macht das Recht tatsächlich einen Unterschied zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Auskunftsverweigerungsrecht. Ich habe es jetzt nicht so richtig genau verstanden, aber das Zeugnisverweigerungsrecht sagt im Prinzip aus, dass man aus verschiedensten Gründen eben sein Zeugnis verweigern darf. Etwa weil einem daraus Nachteile entstehen können oder jemand anderes daraus Nachteile entstehen können oder die Situation in der man aufgefordert wird, einen nicht dazu verpflichtet usw.

Das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht sich aber auf die Selbstbelastung. Und wahrscheinlich, wenn Anwälte oder Richter oder Juristen zuhören, wird mir jetzt jemand mitteilen, dass ich vollkommen neben der Kappe liege und keine Ahnung habe, wovon ich hier rede. Und er hat ja auch Recht. Ich weiß ja wirklich nicht, wovon ich hier rede.

Und dann gab es noch einen anderen Grund, warum ich mir gedacht habe: Was für Haarspalter! Denn: Das Zeugnisverweigerungsrecht und das Aussagesverweigerungsrecht sind grundrechtsgleiche Rechte. Was ist jetzt das nun wieder? – Das sind Rechte, die zwar nicht im ersten Abschnitt des Grundgesetzes aufgeführt sind, also damit keine Grundrechte sind, aber wenn man sie verletzt, kann man trotzdem Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das heißt, irgendwie sind es dann doch Grundrechte.

Und diese grundrechtsgleichen Rechte, da gibt es ein paar echt wichtige dazwischen. Zum Beispiel das Widerstandsrecht oder die staatsbürgerlichen Gleichheitsrechte. Das Wahlrecht. Das absolute Folterverbot. Für uns Laien sind diese ganzen Verbote auch wirklich nicht leicht zu unterscheiden, denn viele von ihnen stehen tatsächlich alle mit dem Grundgesetz und sie unterscheiden sich voneinander durch bestimmte Verfahrensregeln. Beispielsweise gibt es ein Zitiergebot, wenn man ein Gesetz erlässt, dass ein Grundrecht einschränkt. Das ist nämlich durchaus möglich, aber dann muss tatsächlich in den Gesetzestext ausgewiesen, auf welches Grundrecht man dort Einfluss nimmt, warum usw.

Alle diese Bestimmungen sind auf jeden Fall einklagbar und können vor das Verfassungsgericht gebracht werden, wenn gegen sie verstoßen wird. Damit sind es sehr, sehr mächtige Rechtsvorschriften, die für uns in der täglichen Anwendung wahrscheinlich gefühlt gar keine unterschiedlichen Kategorien sind.

Übrigens kommt es nicht von ungefähr, dass Rechtsgrundsätze wie die genannten immer gerne auch mal in einem lateinischen Ausdruck transportiert werden. Denn Teile unseres Rechts, insbesondere das Zivilrecht, basieren tatsächlich auf dem alten römischen Recht. Angehende Juristen lernen daher vor ihrer Laufbahn ausgiebig Latein und können, wenn sie das wollen, meistens noch optional römische Rechtsgeschichte belegen und damit auch die historische Herleitung von Gesetzbüchern, wie dem BGB.

Ich war ja in Latein in Bayern überbegabt. Und allein das ist schon Grund genug, warum alle Fächer, die Latein zwingend voraussetzten für mich nie in Frage kamen als späterer Berufsweg – Arzt, Jurist, Apotheker, Lateinlehrer. Alles Karrieren, die mir verwehrt geblieben sind. Naja. Ich glaube, da wo ich jetzt bin, tue ich mehr Gutes.

Bis bald.

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