§195 BGB – Standardverjährung =^_^=

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§194ff BGB beschäftigt sich mit Verjährung, §195 speziell legt die Standardverjährung fest… Für Nicht-Juristen fängt hier genau der Wahnsinn an, denn ab da stapeln sich dann Definitionen und Ausnahmen…

Bild: By Elleff GroomOwn work, Public Domain,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20541186

 

 

#195 – §195 BGB – Standardverjährung

Bei der Recherche nach Themen für die Zahl 195 stolperte ich mal wieder über’s BGB und dachte mir: Das nehme ich! Regelmäßige Verjährungsfrist klingt doch schonmal klasse! Ein ganz einfacher Satz: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Die Wikipedia klärt mich dazu auf, dass bis 2002 eine Regelverjährungsfrist von 30 Jahren galt. So weit so gut. Der Artikel klärt mich allerdings auch über einige der Komplexitäten auf, nämlich dass es einen Unterschied macht, je nach Thema, wann denn die Verjährungsfrist startet, wann sie endet, wodurch sie verhindert wird, wodurch sie gebremst wird und so weiter. Und Straftaten scheinen darin gar nicht so richtig aufgeführt zu sein. Das ist ja ganz logisch, denn wir reden ja vom BGB – vom Bürgerlichen Gesetzbuch.

Mord aber ist ein Straftatbestand und wird durch das Strafgesetzbuch – StGB – Geregelt und zwar in § 211 – für denjenigen, der das jetzt mal ratzfatze nachschauen möchte. Wer das jetzt gerade nicht kann und trotzdem neugierig ist: Mord verjährt nach 30 Jahren, außer wir reden von Völkermord. Völkermord verjährt gar nicht und jawoll: Schon der Versuch ist strafbar.

Es gab auch einmal eine große Diskussion in den 60er Jahren in der Bundesrepublik mit dem Namen “Verjährungsdebatte”. In der wurde diskutiert, wie die Verjährungsfristen umgestellt werden müssten, damit die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht verjähren konnten. Die Ursprungslage war nämlich die, dass mit Ende des Krieges 1945 eine Frist von 20 Jahren, die damals galt, herangezogen wurde, um die maximale Zeit festzuhalten, in denen Nazis verurteilt werden konnten. Damit wäre 1965 unmöglich gewesen, weitere Nazis zu verurteilen.

In der ersten Verjährungsdebatte wurde deswegen die Verjährungsfrist von 20 auf 30 Jahren hochgesetzt. Das Verschob das Problem aber auf 1975, was dann eine weitere Debatte nach sich zog. Und letztlich 1979 zu dem Beschluss führte, dass eben Mord und Völkermord gar nicht verjähren könnte.

Übrigens finde ich interessant, dass es durchaus Länder gibt, in denen es gar keine Verjährungsfristen gibt, beispielsweise in den USA. Dort verjähren Kapitalverbrechen gar nicht, sondern die werden verhandelt, wenn sie denn nun verhandelt werden und deswegen haben die Amerikaner auf die damalige Debatte auch mit Kopfschütteln reagiert. Für die war die Idee völlig unverständlich, dass Massen- oder Völkermord nach 20 Jahren straffrei sein sollen und das auf 30 auszudehnen, machte das auch nicht besser.

Die Debatte damals wurde übrigens ziemlich kontrovers geführt. Es gab Meinungsumfragen, die unter anderem im New York Herold Tribune abgedruckt wurden, in denen Deutsche befragt wurden, ob sie denn für eine Verländerung der Fristen seien oder ob man die Verurteilung und die Verfolgung von Nazi-Tätern vielleicht doch lieber einstellen sollte und angeblich waren damals 63% der deutschen Männer und 76% der Frauen der Ansicht, die Verfolgung von NS-Verbrechen sollte beendet werden. Unvorstellbar finde ich das.

Bis bald.

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