====> 30x Fotogeschichte(n) - Ein Lesebuch für Fotograf*innen mit und ohne Kamera <====
Themenpate: qoii
Die alten Römer haben uns nicht nur Aquädukte und Straßen hinterlassen sondern auch unser Rechtswesen.
- https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht
- https://de.wikipedia.org/wiki/Römisches_Recht
- https://de.wikipedia.org/wiki/Zwölftafelgesetz
Bild: Von Maarten van Heemskerck, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11975108
Das Jahr 450 vor Christus ist die Geburtsstunde der modernen Rechtswissenschaften. Nicht weil da etwa Gesetze erfunden worden wären – Gesetze die gab es schon lange. Frei nach der Brautprinzessin wurden Gesetze wahrscheinlich ziemlich kurz nach dem der Mensch aus dem Urschlamm gekrochen kam, erfunden – also direkt nach dem Eintopf. Nein – das Jahr 450 vor Christus ist deswegen die Geburtsstunde der Rechtswissenschaften, weil es das Jahr war, in dem die alten Römer sich selbst ein niedergeschriebenes allgemein gültiges Gesetz gaben.
Niedergeschrieben wurde auf Bronzetafeln und die wurden dann am Forum Romanum für alle sichtbar ausgestellt. Diese Gesetze galten für alle freien Bürger Roms, und zwar, das war ganz wichtig, unabhängig vom Stand. Der Anlass war nämlich, dass die Plebejers es langsam satt hatten, dass mündlich überlieferte Gesetze frei ausgelegt wurden und zwar meistens zum Vorteil der herrschenden Klasse. Deswegen war es ganz schön rund gegangen damals. Es kam zu einem Plebejeraufstand und um den Streit beizulegen wurde eine Art Kommission gebildet. Es wurde eine Gruppe Gelehrter nach Griechenland geschickt, die dort Rechtswesen studieren sollten oder vielleicht eher Rechtsphilosophie. Denn so richtig Rechtswesen gab es noch gar nicht. Heraus kamen jedenfalls 12 Tafeln. Jede Tafel beschäftigte sich mit einem Teilbereich der Juristerei, also Privatrecht, Strafrecht, Eigentumsrecht und so weiter. Aber die verschiedenen Bereiche waren weder systematisiert noch gab es irgendein Schema, sondern sie waren einfach nacheinander aufgezählt.
Wichtige Besonderheiten waren, dass diese Gesetze eben für alle galten. Eine andere wichtige Besonderheit war, dass diese Gesetze nicht von irgendeiner Gottheit oder einem religiösen Recht abgeleitet waren, sondern philosophisch sozusagen bodenständig daherkamen. Damit waren die auch relativ gut übertragbar auf andere. Von diesen 12 Tafeln ausgehend wurde dann später immer weiter ausgebaut. Eine Besonderheit des römischen Rechts und der römischen Rechtsauslegung war, dass sie von Anfang an einen recht hohen Abstraktionsgrad hatten und eben versuchten systematische Grundsätze aufzustellen, mit denen Recht gesprochen werden sollte.
Die Tafeln selbst sind leider nicht erhalten geblieben, die wurden im Jahre 387 vor Christus von den Galliern zerstört. Aber ihr Gedankengut ist bis heute erhalten. Zum einen haben die Römer selber natürlich auf der Basis der damals niedergeschriebenen Gesetze weiter Recht gesprochen, aber auch die Rechtsprechung im Mittelalter und der Neuzeit lehnt sich in weiten Teilen in dieser Welt immer noch am römischen Recht an. Moderne Beispiele dafür sind beispielsweise das bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland, unser Grundgesetz oder die Europäische Verfassung.
Das Zwölftafelgesetz galt zunächst eigentlich nur für Staatsbürger Roms und machte damit aus Rom zunächst einmal einen Rechtsstaat, also einem Staat, in dem es Rechtsmittel gab und in dem das Recht für alle Bürger galt. Weil Rom aber eine massive Ausdehnung hatte und viele viele Nachbarstaaten mit denen es Handel treiben und Verträge aushandeln wollte, entstand dann bald ein weiteres Recht. Eine Sammlung von Rechten, die eben galt, wenn Römer und nicht Römer miteinander in Konflikt kamen. Das war sozusagen die Geburtsstunde des Völkerrechts. So war zum Beispiel der berühmte gallische Krieg, den Cäsar geführt hat, in Rom selber umstritten, weil er gegen genau dieses Völkerrecht verstieß und damit rechtswidrig war.
Nicht nur unsere Gesetze sind bis heute von den Römern beeinflusst, auch die Sprache, die von Juristen gesprochen wird, ist von vorne bis hinten mit lateinischen Fachbegriffen oder Redewendungen durchsetzt. Die berühmteste daraus dürfte “in dubio pro reo” sein. Das ist der Grundsatz, dass im Zweifel das Rechts zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden sollte.
In den Shownotes packe ich Dir einen Link zu einer Sammlung solcher Redewendungen und Formulierungen rein. Erstaunlich, was da alles eigentlich aus dem römischen Recht oder der Rechtsprechung stammt.
Ach und eins noch: Einen Themenpaten haben wir auch heute wieder. Danke an den Hörer @qoii für diesen Vorschlag.
Bis bald.