361 minderjährige Ehefrauen =^_^=

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Themenpate: @zmahlzeit

Minderjährig Verheiratete gibt es in Deutschland knapp 1500 und 361 sind sogar unter 14 Jahre alt. Statt sich aufzuregen muss man die Gründe analysieren.

Bild: CC0, Pixabay, https://pixabay.com/en/kiss-love-couple-man-woman-307066/

 

#361 minderjährige Ehefrauen

Der @zmahlzeit hat heute für die 361 ein wirklich schwieriges Thema vorgeschlagen – nämlich das Thema Kinderehe. Das wird ja in unseren Breiten in erster Linie zusammen mit dem Islam diskutiert. Und dabei geht es in allererster Linie um das Verheiraten von Minderjährigen Frauen, vielleicht sogar noch gegen deren Willen, also auf Beschluss der Familie hin und da wird es auch ganz schnell ziemlich fummelig.

Ich habe ja schonmal hier im Anerzählt eine Episode zur Volljährigkeit gemacht. Das war die Episode 18 und da sprach ich unter anderem auch über die Regelungen in verschiedenen Ländern und was man denn ab welchem Alter denn jeweils an Rechten und Pflichten in diesen Ländern erwirbt. Bemerkenswert ist da, dass es Länder gibt, in denen 14-jährige durchaus als volljährig gelten können. Und wenn wir schon von Kinderheirat sprechen: Hast Du gewusst, dass man in Deutschland ab 16 Jahren heiraten darf? Freilich gibt es da Auflagen. Einer der Partner muss zum Beispiel volljährig sein und die Eltern des minderjährigen Ehepartners müssen erklärtermaßen zustimmen und das auch schriftlich tun.

Es ist natürlich auch in aller Regel so, dass ganz klar ist, wer von den beiden Partnern normalerweise der Ältere und wer der Jüngere ist. Älter ist natürlich meistens der Mann, jünger meistens die Frau. Und wie sieht es jetzt ganz genau aus? Naja, es gibt ein paar magische Grenzen im deutschen Gesetz. Also ganz generell sind jegliche sexuellen Handlungen für unter 14-jährige untersagt. Ab 14 wird’s dann etwas lockerer gehandhabt. Ab 14 hat man mal grundsätzlich das Recht auf Sex. Allerdings muss man aufpassen, wie alt der Partner denn nun wäre. Wenn nämlich einer der beiden 14 ist, dann darf der andere nicht älter als 21 sein. Ist der andere älter als 21, dann sollte der eine mindestens 16 Jahre alt sein. Und richtig unproblematisch ist es irgendwie nur, wenn beide 18 sind. So ist also die Situation in Deutschland.

In anderen Ländern ist es manchmal anders. Dann kann es dann schonmal sein, dass Menschen nach Deutschland einreisen, die sagen wir mal zum Beispiel aus Syrien kommen, 14 Jahre alt sind und angeben verheiratet zu sein. Und das widerspricht nicht nur unserer Gesetzeslage, sondern auch dem Moralverständnis vieler, vieler Deutsche und ist dann auch oft ganz schnell verstanden als ein Zeichen des Patriarchats und der Unterdrückung der Frau.

In Deutschland leben zurzeit fast 1.500 verheiratete Kinder und Jugendliche und 361 – das ist der Themenanker für die heutige Sendung – sind sogar jünger als 14 Jahre alt. 361. Und das ist nach deutschem Gesetz schlicht rechtswidrig und die Folge davon wäre, dass solche Ehen in Deutschland nicht gelten und damit auch die Partner, die in dieser Ehe zusammengeschlossen sind unter Umständen getrennt werden müssen. Insbesondere wenn solche Partnerschaften auch sexueller Natur sind, denn es ist natürlich Kindesmissbrauch. Besonders, wenn einer der beiden Partner über 21 Jahre alt ist. Soweit, so einfach oder?

Schwierig wird es allerdings dann, wenn wir mal ganz kurz aus unserer eigenen kleinen kulturellen Filterblase raussteigen. Bei uns sind Ehen nämlich in erster Linie geschlossen, um Liebe zu besiegeln; um Sex miteinander zu haben; um dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, bis in alle Ewigkeit zusammen zu bleiben; Kinder zu haben; Familie zu gründen und was der Gründe mehr sein mögen. Kurz gesagt: Aus romantischen Beziehungsgründen. Und ganz besonders wichtig: Die Ehe in Deutschland wird zwischen Einzelpersonen geschlossen. Es sind zwei Menschen, die den Bund für’s Leben eingehen wollen und sich jeweils dann für den anderen als Partner entscheiden.

Warum betone ich das jetzt hier so? – Naja, weil das nicht überall so ist. Es gibt eine ganze Reihe Länder auf dieser Welt, in der die Ehe schlicht anders verstanden wird. Nämlich nicht als ein Bund zwischen Individuen, sondern als ein Bund zwischen Familien. Und es ist auch oft weniger die sexuelle Erfüllung der Partner im Vordergrund, auch wenn das sicherlich eine Rolle spielt, sondern in vielen Fällen geht es einfach auch darum, eine gewisse Rechtssicherheit für die Mädchen und Jungs herzustellen. Da ist es dann eben obendrein noch so, dass es gar nicht so abwegig ist, mit Verwandten die Ehe einzugehen. Da bleibt ja sozusagen alles in der Familie, eben auch zum Beispiel das Geld und auch zum Beispiel die Arbeitskraft der beiden Ehepartner.

Und jetzt findet so eine Eheschließung statt und dann fliehen die Familienmitglieder. Jetzt kommen diese Menschen hier in Deutschland an und sind dann unter Umständen verheiratet – nach deutschem Gesetz vielleicht zu jung verheiratet. Und wenn man jetzt da pauschal dazwischen geht und plötzlich Menschen auseinander reißt, weil sie eben nach hiesiger Rechtsprechung unberechtigterweise verheiratet sind, dann kann es schnell passieren, dass man unter Umständen auch mal über’s Ziel hinausschießt.

Jawoll, ich habe auch etwas dagegen, Mädchen zwangszuverheiraten. Ich habe auch etwas dagegen Frauen sexuell auszubeuten, aber: Nur weil einer der Ehepartner oder vielleicht auch beide Ehepartner minderjährig sind, heißt das nicht automatisch, dass diese Ehe genau zu dem Zweck geschlossen wurde und dass auch das genau das ist, was da passiert und deswegen braucht es eine Einzelfallprüfung. Und vielleicht auch mal Ausnahmen. Denn es kann sein, dass die Beteiligten vielleicht gar nicht getrennt werden wollen. Und es kann auch sein, dass eigentlich alle ganz glücklich so sind mit der Situation, wie sie ist. Selbst wenn die für uns befremdlich ist.

Bis bald.