130 StGB – Volksverhetzung =^_^=

====> 30x Fotogeschichte(n) - Ein Lesebuch für Fotograf*innen mit und ohne Kamera <====

Eigentlich ist Meinungsfreiheit ja bekanntlich ein Grundrecht, trotzdem kennt unsere Gesetzgebung einen Paragraphen mit dem dieses Recht eingeschränkt wird um Aufrufe zu Hass und Gewalt einzudämmen…

Bild: Lizensiert unter CC0, Pixabay

 

 

#130 StGB – Volksverhetzung

Letzte Woche wurde ein YouTuber, nämlich Julien, wegen Volksverhetzung verurteilt. 15.000 Euro muss er löhnen und 8 Monate Bewährungsstrafe. Und das alles wurde ausgelöst von einem – sagen wir mal – etwas seltsamen Verständnis für Humor. Auf seinem YouTube Kanal Julien’s Blog, mit immerhin 1,3 Mio. Abonnenten geht es dann ganz schön derbe her.

Die Süddeutsche hat dann immerhin so klangvolle Zitate, wie “Was geht ab, ihr Schamlippen?” oder “Hey, du Fotze!” abgedruckt, was für sich genommen vielleicht geschmacklos ist, aber immerhin noch nicht strafbar. Was aber strafbar war, war, als er im Rahmen des Lockführerstreiks sich über die – wie er sie nannte – “Hurensohnarmee” und “dämliche Spatzenhirne” hermachte und darin gipfelte, zu sagen “Man sollte die doch alle vergasen”. Er hat es dann weiter ausgemalt, sagen wir mal so, frei nach dem Motto “Wenn schon Scheiße, dann mit Schwung”. Dann hat er draufgelegt und draufgelegt und insgesamt 800.000 Klicks eingesammelt, mit diesem Video.

Humor sei das gewesen. Jugendsprache sagt er. Naja. Ich weiß net. Da ist auch für mich eine Grenze überschritten.

Aber wie ist das eigentlich? Wenn ich jetzt eine Aussage als geschmacklos empfinde oder als eine Aussage, die eine Grenze überschreitet. Was sagt denn da das Recht dazu? Tja, und da sind wir beim §130 Strafgesetzbuch, nämlich beim Begriff der Volksverhetzung. Und da steht folgendes zu lesen:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Also, es geht jetzt mal grundsätzlich darum, dass man Leute, basierend auf ihrer Rassenzugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft ausschließt, beleidigt und zu Gewalt oder Hass gegen sie aufruft. Mittel dazu ist dann oft die Verleumdung und das böswillige, negative Darstellen von Dingen und es geht darum, dass die Menschenwürde angegriffen wird. Die wiederum ist ja bekanntlich durch das Grundgesetz geschützt.

Artikel 1 – Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Unser Hauptartikel. Das Wichtigste, was wir als Gesetz haben.

Jetzt könnte man natürlich sagen “Moment mal! Da gibt es doch aber das Recht der Meinungsfreiheit. Und das Recht der Meinungsfreiheit schließt doch schließlich auch ein, dass ich falsche Tatsachen behaupten darf. Ist es dann nicht eine unberechtigte und unzumutbare Einschränkung, dass es ein solches Gesetz gibt. Und muss es nicht erlaubt sein, beliebige Dinge sagen zu dürfen?”

Und da gibt es jetzt mehrere Antworten drauf. Ich bin jetzt kein Anwalt oder auch nur Jurist, deswegen immer mit diesem berühmten Körnchen Salz sehen, aber mal ganz grundsätzlich, ist es nichts Neues, dass der Gesetzgeber die Meinungsfreiheit einschränkt und auch einschränken darf. Zum Beispiel gibt es den Tatbestand der Verleumdung, üble Nachrede und Betrug. Und die haben auch immer was mit dem Sagen von Unwahrheit und damit indirekt vielleicht mit der Meinungsfreiheit zu tun.

Man darf eben doch nicht alles sagen, speziell dann, wenn man andere damit schädigen könnte. Und genau das ist der Punkt, um den es bei der Volksverhetzung geht. Denn die Volksverhetzung ist ja nicht einfach nur eine Meinungsäußerung, sondern sie zielt, zumindest indirekt darauf, andere gegen Gruppen in der Bevölkerung aufzubringen und anzustacheln. Und geschützt wird hier der öffentliche Frieden und die Menschenwürde. Beides Güter, die im Zweifel einen Taken – nicht viel, aber einen Tacken – über dem Recht der Meinungsfreiheit angesiedelt sein dürften.

Die Existenz dieses Paragraphen kann man auch ganz hervorragend historisch herleiten. Es gibt ähnliche Paragraphen in anderen Ländern. Frankreich hat so etwas, natürlich auch das deutschsprachige Ausland, aber in den USA gibt es diesen Straftatbestand so nicht. Dort werden Beleidigungen oder auch Angriffe separat verhandelt, in einem anderen Rechtsrahmen.

Ganz generell finde ich den Paragraphen der Volksverhetzung schwierig. Also, ich kann dem Gedanken folgen, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos zugelassen werden kann, aber dafür gibt es eben Beleidigungsparagraphen, die es möglich machen, gegen Aussagen zu klagen. Der Aufruf zum Hass ist eine Tat, die deswegen bei uns zu einem eigenen Gesetz geführt hat, weil man aus der Geschichte weiß, dass zum Beispiel die Nationalsozialisten das gezielte Einsetzen von Hassparolen und Hass-Propaganda benutzt haben, um sich Sympathien in der Bevölkerung zu sichern und die Stimmung anzustacheln.

So lässt sich auch erklären, warum wir inzwischen – übrigens noch nicht so super lange, seit 1994 – einen Absatz als Anhang zu diesem Gesetz haben, der die sogenannte Holocaust-Leugnung unter Strafe stellt. Die war davor als “einfache” Beleidigung geahndet und wird jetzt gezielt als Volksverhetzung angesehen und ist sowas wie ein juristischer Randfall oder Spezialfall in der Deutung dieses Gesetzes.  

Ich bin da immer irgendwie hin- und hergerissen. Denn einerseits möchte ich, dass man sich frei äußern darf, zu was auch immer und das auch die dümmste Idee gesagt werden darf, als Ausdruck von Freiheit. Auf der anderen Sachen gilt es aber, Menschen zu beschützen vor eben Verleumdung und Beleidigung oder auch davor, gezielt durch Desinformation andere Menschen gegen sie aufgebracht zu bekommen. Und in Sachen Humor: Es ist manches einfach auch nicht lustig. Und hin und wieder muss dann auch mal ein YouTube Star mit 1,3 Mio. Abonnenten vielleicht lernen, dass er nicht alles sagen sollte, was ihm so in den Sinn kommt. Da stellt sich aber auch die Frage, ob man einen intelligenten Weg finden könnte, wie man damit umgeht, wenn er zum Beispiel Frauen als “Fotzen” und “Schamlippenträgerinnen” bezeichnet. Das muss jetzt nicht rechtlich sein, aber irgendwie, finde ich, sollte es dafür auch mal eine Quittung geben.

Bis bald.