§175 – Der Schwulenparagraf =^_^=

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Wir halten uns ja gerne selbst für aufgeklärt und fortschrittlich. Wie kommt es da, fragt man sich, dass immer wieder gerade homosexuelle Männer mit schweren Anfeindungen zu kämpfen haben? Warum streiten wir darüber ob das Thema in die Schule gehört und wie kann es überhaupt sein, dass Homosexualität bis 1994 in Deutschland noch vom Strafgesetzbuch behandelt wurde?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/verfolgung-nach-schwulenparagraf-straftatbestand-liebe-1.2206377
http://www.tagesspiegel.de/politik/gleichberechtigung-fuer-homosexuelle-abschaffung-des-paragrafen-175-das-ende-der-schande/9590732.html
https://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Bild: Wikipedia

 

 

#175 – §175 – Der Schwulenparagraf

Es ist eine Eigenart der Menschen aller Zeiten, dass sie sich jeweils für eine moderne Gesellschaft mit modernen Werten und Rechtsnormen halten. Und so auch wir. Wir halten uns für aufgeklärt und modern und unsere Werte für einer westlichen Demokratie angemessen. Genau deswegen maßen wir uns an zum Beispiel über Trump zu urteilen, wenn er sagt, er möchte eine Mauer bauen und dabei komplett zu vergessen, dass wir selber dafür sorgen, dass die Türkei für uns gerade eine Mauer baut.

Deswegen schütteln wir entsetzt den Kopf über Aussagen von Politikern in Italien, Frankreich oder Österreich, ganz vergessen, dass unser eigener Seehofer so schon manche braune Parole in irgendeinem politischen Aschermittwoch geblökt hat und ihm dabei eine Menge Applaus zu Teil wurde.

Das heutige Thema ist auch so eins, wo wir uns eigentlich fortschrittlich meinen und wo wir gerne mal auf andere deuten, denn es geht um Freiheit. Und die Freiheit, seine Persönlichkeit zu entfalten und die Freiheit, sich so auszudrücken, wie man ist. Die Freiheit, den Partner zu wählen, den man wählen möchte. Und das ist eine Freiheit, die in unserer Gesellschaft noch nicht überall angekommen ist und auch unserer Rechtsrahmen hat diese Freiheit erst seit 1994 – also gerade mal seit 22 Jahren.

Denn das war das Jahr, genau genommen der 11. Juni 1994, wo der sogenannte Schwulenparagraph abgeschafft wurde: § 175. Und § 175 war nicht nur ein relativ altes Gesetzt – natürlich gab es schon lange immer wieder mal Gesetze gegen Homosexualität – sondern es war auch noch ein speziell problematisches Gesetz, denn es wurde im Nationalsozialismus ganz verstärkt dafür benutzt, um eben Leute systematisch hinter Gitter zu bringen.

In § 175 und später in den Anhängen § 175 a und b, ging es um homosexuelle Handlungen zwischen Männern und – das fand ich dann ganz besonders geschmacklos, als ich darüber nachgelesen habe – zunächst mal auch noch um die Unzucht mit Tieren. Das wurde beides lange Zeit in denselben Topf geworfen und der § 175 galt immerhin seit dem 1. Januar 1872. Der wurde dann im Nationalsozialismus verschärft und es konnte bis zu 5 Jahre Zuchthaus bedeuten, in verschärften Bedingungen sogar bis zu 10 Jahre Zuchthaus, wenn man nach diesem Paragraph verurteilt wurde.

Überhaupt finde ich, ist der Umgang mit homosexuellen Menschen ein gutes Beispiel dafür, dass wir eben nicht, wie man ja annehmen möchte, uns immer nach vorne entwickeln hin zu einer besseren Gesellschaft mit besseren Normen und besseren Moralvorstellungen. Gerade der Umgang mit Homosexuellen ist eher eine zwei-Schritte-vor-drei-Schritte-zurück-Geschichte, denn es war auch im europäischen Kulturraum in der Vergangenheit immer mal wieder so, dass Homosexualität straffrei oder auch geradezu komplett akzeptiert war.

Der allgemeine Ärger und Widerspruch entzündete sich auch meist an männlichen Homosexuellen. Das merkt man zum Beispiel an unterschiedlichen Rechtsnormen, die in der Geschichte des § 175 galten. So wurde der zum Beispiel mittendrin mal aufgeweicht. Was aber übrig blieb, waren Schutzalter und das Schutzalter für Sex mit einer Frau war ein anderes, als Sex mit einem Mann. So war es völlig legal mit einem 14-jährigen Mädchen zu schlafen oder auch für lesbische Paare mit 14 Jahren lesbischen Sex zu haben, aber für Männer galten eben andere Regeln und deswegen war Beischlaf mit jungen Männern unter 18 Jahren strafbewährt.

175.000 Menschen wurden nach § 175 verurteilt und darin sind nicht die verschiedenen Auswirkungen enthalten, die eine Untersuchung oder eine Anklage nach diesem Paragraphen mit sich zog. So sind zum Beispiel mehrere Selbstmordwellen bekannt, die in Verbindung gebracht werden mit Untersuchungen rund um den § 175 und Anklagen. Und natürlich ist die Gesellschaft auch nicht immer aufgeschlossen gegenüber homosexuellen Paaren und es war ganz generell ein Problem, wenn jemand einen in den Verdacht gebracht hat, nach diesem Paragraph unter Umständen belangt werden zu können.

Wie gesagt: 1994 wurde dieses Gesetz abgeschafft. Diese Abschaffung heißt aber nicht automatisch, dass die durch dieses Gesetz Verurteilten rehabilitiert worden wären. Zwar gab es eine Rehabilitierung von Verurteilungen, die galt aber nur für die Zeit des Nationalsozialismus, also bis 1945. Der § 175 war aber zunächst mal unverändert übernommen worden und galt so in der verschärften Form bis 1969. Und alle die, die zwischen 1945 und 1969 verurteilt worden sind, müssen mit diesem Urteil leben und das, obwohl die Rechtsnorm dieselben, wie bei den Nazis waren.

Trotzdem – immerhin gab es Fortschritt. Zumindest haben wir diesen Scheiß-Paragraphen abgeschafft. Und trotzdem: Wenn wir uns die Debatten der letzten Monate und Jahre nochmal ins Gedächtnis rufen und zum Beispiel an die Diskussion rund um das Thema Sexualität im Schulunterricht zurückdenken oder an die Diskussionen, die es rund um die Homo-Ehe gibt, dann wird leider sehr schnell klar, dass wir immer noch auf einem ganz dünnen Eis unterwegs sind. Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass, gäbe es zurzeit nicht ein Flüchtlingsthema oder die Angst vor dem Islam, dann hätte die AfD womöglich ein sexuelles Thema wieder aufgerollt und sich darüber aufgeregt.

Bis bald.